AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rebholz DS Guss GmbH
(Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Metallgusserzeugnisse)

1. Allgemeines
Alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und Lieferant richten sich nach diesen Verkaufsbedingungen.
Davon abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn
widersprochen wird oder der Besteller erklärt, nur zu seinen Bedingungen einkaufen zu wollen. Werden
trotz Widerspruchs des Bestellers gegen die Geltung der Verkaufsbedingen des Lieferanten Verträge
durchgeführt, gibt der Besteller damit zu erkennen, dass er die bestehenden Differenzen bei den
Verkaufsbedingungen für unwesentlich hält und die Vertragsabwicklung von den Allgemeinen
Vertragsbedingungen des Lieferanten vernommen wird.

Bestellungen sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden vor oder nach Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn Sie vom Lieferanten
schriftlich bestätigt werden.

Falls für eine Bestellung Unterlagen, Ablichtungen, Zeichnungen, Berechnungen etc. übersendet werden,
bleiben diese im Eigentum des Lieferanten und unterliegen dessen Urheberrechten. Diese sind
ausschließlich zur Durchführung der Herstellung zu verwenden und danach unaufgefordert an den
Lieferanten zurückzugeben.

Ergänzend gilt der Punkt der Geheimhaltung dieser Verkaufsbedingung.

2. Auskünfte, Beratungen:
Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen erfolgen
aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Eine Verpflichtung zu den Anwendungsmöglichkeiten können
wir nicht übernehmen. Für etwaige Haftung gilt Ziffer 9 (Gewährleistung und Verjährung) dieser
Bedingungen.

3. Bestellungen:
Bestellungen ohne Preisangabe werden zu den derzeit gültigen Preislisten abgerechnet. Nach Eingang
der Bestellung erfolgt innerhalb von 3 Tagen der Versand einer Auftragsbestätigung mit Angabe des
Liefertermins. Gegen diese muss bei Unklarheiten innerhalb von 3 Werktagen widersprochen werden.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung
aller Einzelheiten des Auftrages.

4. Preise und Rechnungsstellung:
Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Paletten, Versandkosten und Dienstleistungen sind
nicht skontofähig.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen
Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in der Auftragsbestätigung vermerkt worden ist, gelten unsere
Preise jeweils ab Werk des diese Bedingungen verwendenden Unternehmens Rebholz DS Guss GmbH.
Der Kunde hat die zusätzlichen Frachtkosten zu tragen.

Die Rechnungen werden nach Lieferung / Leistung übermittelt.

Wir sind berechtigt, Forderungen gegenüber dem Besteller mit Zahlungsverpflichtungen, die uns ihm
gegenüber zustehen, aufzurechnen.

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

5. Lieferungen:
Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab Werk des diese Bedingungen verwendenden
Unternehmens Rebholz DS Guss GmbH.

Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen
mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des
Auftrages.

Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann
uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung / Leistung setzen.
Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.

Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unser Recht aus Verzug des Kunden um den Zeitraum,
um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung
durch uns haften wir für Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 9 (Gewährleistung und
Verjährung) dieser Bedingungen.

Wir behalten uns die Lieferung durch unsere eigene Lieferorganisation vor.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
Der Kunde ist zum Rücktritt von Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei
denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem
Kunden zumutbar ist.

Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittrecht zu und setzten wir dem Kunden für
dessen Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor
dem Ablauf der Frist erklärt ist.

Die Abgabe von Waren bei Abholungen durch Fahrzeuge des Bestellers darf nur mit gültiger Auftragsbestätigung
/ Lieferschein des Lieferanten erfolgen.

6. Versand, Gefahrenübergang:
Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, erfolgt der Transport, bei Abholungen durch
den Kunden oder der durch den Kunden bestellten Spedition, auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht
auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden
Aufwendungen zu verlangen.
Werden Bestellungen nach Versand einer Auftragsbestätigung storniert entstehen Kosten in Höhe von 3
% des Auftragswertes. Im Einzelfall kann aus Kulanz auf die Berechnung der Kosten verzichtet werden.

7. Zahlung:
Zahlungen haben innerhalb der angegebenen Frist auf der Rechnung, ab Rechnungsdatum zu erfolgen,
sollte dies nicht anders schriftlich vermerkt sein. Für Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den
Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne
Verpflichtungen zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.

Wir sind berechtigt ab Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen
Schaden geltend zu machen.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch Kunden
sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und
gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der
Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen und,
wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden
Rechtsverhältnis.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den
Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware
und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware.

Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in
Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden
und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware
ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die
Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des
Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem
Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu
den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der
Vorbehaltsware vorbehalten haben. Andernfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit
an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der
Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die
ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu
einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe
des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits
hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich
Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.

Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen
ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus
der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für
die Ausübung der Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlagen hin uns unverzüglich die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen
erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem
Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner
berechtigt.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen der insgesamt
um mehr als fünfzig (50) Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von
Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag,
wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu
besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

9. Gewährleistung und Verjährung:
Für unsere Erzeugnisse übernehmen wir als Händler gegenüber unseren unmittelbaren und
mittelbaren Abnehmern die Gewährleistung von 1 Million Euro für 5 Jahre, ab Herstellungsdatum, auf
Mängel die von uns zu vertreten sind.

Die Gewährleistung beinhaltet:

Personenschäden und / oder Sachschäden, sowie hieraus unmittelbar entstandene Folgeschäden.

Kostenlose Ersatzlieferung der bemängelten Teile oder Nachbesserung, die für die Behebung der
Mängel erforderlich sind, sowie die notwendigen Aus- und Einbaukosten.

Die Gewährleistung gilt unter folgenden Bedingungen:

Ein Mangel oder Schaden muss unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Der Mangel darf jedoch
nicht mehr als 12 Monate bestehen.

Die Überprüfung des beanstandeten Produkts und des Schadensvorgangs durch uns oder von uns
benannten Dritten muss sichergestellt sein.

Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Vorausgesetzt ist eine bestimmungsgemäße
Verwendung, fachgerechter Einbau und Wartung.

Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unserem Angeboten und Druckschriften
enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähern
zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen
oder Kennzeichnungen der Ware.

Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden
sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.

Der Kunde ist dazu verpflichtet Mängelrügen schriftlich per E-Mail oder Fax zu erheben.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche
des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns
zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt
sind.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Rebholz DS Guss GmbH, Amtsgericht Münster.

 

Stand: Juni 2019